Härtefallhilfen - Es könnte sich lohnen

Jetzt Entlastung prüfen!
Nach der Gaspreisbremse kommt die Ölpreisbremse. Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Öl heizen, werden unter Umständen ebenfalls entlastet. Voraussetzung hierfür: Ihre Kosten für den Einkauf haben sich 2022 gegenüber dem Jahr 2021 mehr als verdoppelt. Bitte prüfen Sie einmal, ob eine Erstattung der Mehrkosten für Sie in Frage kommt und wie hoch diese ausfallen könnte.

Wer zuerst kommt …
Es ist geplant, dass Privathaushalten 80 % der über die Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten erstattet werden. Diese sogenannten Härtefallhilfen müssen bis zum 20.10.2023 beantragt werden. Insgesamt stehen 1,8 Mrd. € zur Verfügung.
Sind diese ausgeschöpft, können keine Mittel mehr ausgezahlt werden. Das heißt: Schnell sein lohnt sich! Sämtliche Fragen & Antworten (FAQs) zu diesem Thema finden Sie unter  folgendem Link:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/FAQ/Härtefallhilfen-Privathaushalte-Energiekosten/haertefallhilfen-privathaushalte-energiekosten.html

Ländersache
Zuständig für die Auszahlung der Härtefallhilfen sind die Bundesländer. Unter Punkt 3.3 der Fragen & Antworten finden Sie die Links zu den jeweiligen Landesportalen. Bitte informieren Sie sich dort über die Modalitäten der Antragsstellung. Sämtliche Bundesländer haben ihre Antragsverfahren bereits eingerichtet.

Das Land NRW hat unter https://www.heizkostenhilfe.nrw ein Internetportal online gestellt. Dort findet man neben zahlreichen Infos auch direkten Zugang zum Antragsformular.

Maximale Entlastung: 2.000 € je Privathaushalt. Eine Auszahlung der Härtefallhilfe erfolgt nur dann, wenn diese mindestens 100 € beträgt.

Berechnungsformel: Entlastung = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022–2 x Referenzpreis x Bestellmenge). Sind für den Entlastungszeitraum mehrere Rechnungen vorhanden, wird die Entlastung für jede Rechnung einzeln ermittelt.

Entlastungszeitraum: 01.01.2022 bis 01.12.2022

Referenzpreis für das Jahr 2021: Heizöl 0,71 €/l inkl. USt

Antragsberechtigung: Sie sind antragsberechtigt, sofern Sie eine Ölheizung in Ihrem Wohngebäude betreiben und das Heizöl selbst einkaufen.

Sollten Sie dennoch Fragen haben, rufen Sie uns an unter 05221 6886-0 oder schreiben Sie uns an kontakt@hempelmann-wittemoeller.de.